Alle Bekanntmachungen zur Kommunalwahl finden Sie hier: https://www.rattenberg.de/rathaus/bekanntmachungen-satzungen
Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2026
In der Gemeinde Rattenberg finden am 08.03.2026 die Kommunalwahlen Bayern statt. Es werden an diesem Tag der erste Bürgermeister, der Gemeinderat, der Landrat und der Kreistag gewählt. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, so findet diese am 22.03.2026 statt.
Informationen zur Briefwahl:
Gerne können Sie bei der Kommunalwahl die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Online-Beantragung (nur möglich 04.03.2026):
Scannen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Mit diesem Code kommen Sie direkt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Alternativ können sie für die Online-Beantragung auch diesen Link zum Bürgerserviceportal nutzen: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/rattenberg/bsp_ewo_briefwahl/#/
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugesandt.
Schriftliche Antragstellung:
Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und senden Sie ihn an die Gemeinde Rattenberg, Dorfplatz 15, 94371 Rattenberg oder bringen Sie diesen persönlich vorbei. Beachten Sie bitte im eigenen Interesse die rechtzeitige Beantragung, sodass Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post rechtzeitig zugestellt werden können. Außerdem wählen Sie bitte aus, ob Sie auch im Falle einer Stichwahl die Briefwahlunterlagen erhalten möchten.
Abholung durch andere Person:
Sie können auch eine andere Person zur Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen bevollmächtigen. Bitte füllen Sie dafür die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus. Eine Vollmacht wird auch bei Abholung für Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern usw. benötigt.
Der Bevollmächtigte hat der Gemeinde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Zudem muss der bevollmächtigte am Tag der Abholung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Bitte füllen Sie den Wahlscheinantrag sowie die Vollmacht vollständig aus. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen wieder zurückgeschickt werden.
Ausfüllen der Briefwahlunterlagen und Rücksendung der Wahlbriefe:
Zusammen mit den Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen ein Merkblatt zum Ausfüllen und Verpacken der Unterlagen zu. Alle Stimmzettel müssen in den weißen Stimmzettelumschlag gepackt werden. Anschließend muss der weiße Stimmzettelumschlag gemeinsam mit dem unterschriebenen! Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gepackt werden. Die roten Wahlbriefe können Sie wieder an die Gemeinde per Post zurücksenden oder diese im Briefkasten oder der Urne im Eingangsbereich des Rathauses hinterlassen.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, den 08. März 2026 18:00 Uhr im Rathaus eingehen!
