Gemeinderatssitzung vom 12.09.2024
Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass die nächste Sitzung am 10.10.2024 um 19.30 Uhr stattfindet.
Anschließend gab er folgende Termine bekannt:
10.10.2024 Tourismusversammlung
24.10.2024 Bürgerversammlung
03.11.2024 Segnung saniertes Leichenhaus
21.11.2024 Infoabend für Vereine zum Thema Förderung und Aufstellung Veranstaltungskalender
In der Zeit vom 15.09.2024 bis einschließlich 03.10.2024 wird er von den weiteren Bürgermeistern vertreten.
Im Anschluss berichtete er von der Bürgermeisterdienstbesprechung, welche am 10.09.2024 im Landratsamt Straubing-Bogen stattgefunden hat. Hier wurde nochmals um die Mithilfe bei der Unterbringung von Asylbewerbern gebeten, da die Aufnahmequote im Landkreis zu nur knapp 70 % erfüllt ist. Die einzelnen Kommunen sehen hier aber kaum noch Handlungsspielraum. Auch gab der Kreisarchivar nochmals einen kurzen Überblick auf dem Weg zum modernen Gemeindearchiv. Danach wurde das Projekt der „Eine-Welt-Kita“ vorgestellt. Hier sollen die Kinder mit nachhaltigen, fairen und kulturellen Inhalten betreut werden. Abschließend wurden die Möglichkeiten der Breitbandförderung erläutert. Ziel dabei ist eine flächendeckende Gigabitversorgung. In Rattenberg sind derzeit 69 % der Haushalte mit Gigabit versorgt.
Außerdem stellte er den neuen Hausmeister der Grund- und Mittelschule vor, der die Stelle des jetzigen Hausmeisters nach dessen Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit einnehmen soll.
Auch die Umbaumaßnahmen im Rathaus, die Sanierung von 3 Büroräumen, inklusive Bürgerbüro, wurden weitestgehend abgeschlossen und eine Glastrennwand im Eingangsbereich eingebaut. Außerdem wurden in diesem Zuge die Registratur und das Archiv aussortiert und geordnet.
Danach verwies der 1. Bürgermeister darauf, dass die Früchte der gemeindlichen Obstbäume in haushaltsüblichen Mengen von den Gemeindebürgern geerntet und verwertet werden dürfen.
Abschließend gab er noch bekannt, dass ab kommender Woche im Baugebiet „Am Pfaffenhölzl“ die Feinschicht des Asphalts aufgetragen wird und das Baugebiet damit weitestgehend abgeschlossen ist.
Im Anschluss erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu zwei Bauanträge, lehnte aber eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans ab.
Der Gemeinderat fasste zudem einen Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung im Bereich Hammersdorf. Hier können nun die weiteren Verfahrensschritte vorbereitet werden.
Für die Einbeziehungssatzung Rampsbergerstraße konnten die Planunterlagen gebilligt und deren frühzeitige Auslegung beschlossen werden.
Auch bei der Bauleitplanung zur Freiflächen-PV-Anlage Bühelfelder konnten die nächsten Schritte eingeleitet werden. Nach der förmlichen Auslegung, der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Ergebnisse in die Planunterlagen eingearbeitet werden. Der Gemeinderat fasste den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und will die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorlegen. Außerdem beschloss der Gemeinderat, vorbehaltlich der Herausnahme der betroffenen Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet, den Bebauungsplan zur Ausweisung eines Sondergebiets „Freiflächen-PV-Anlage Bühelfelder“.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den flächendeckenden Gigabit-Ausbau im Gemeindebereich. Die Gemeinde Rattenberg hat mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros und später mit Unterstützung des ADBV auf Kreisebene einen Branchendialog zur Ermittlung des privatwirtschaftlichen Ausbaupotentials durchgeführt. Ausbauinteresse über ein Teilgebiet wurde vom Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH gezeigt und in der Markterkundung eine verbindliche Ausbauzusage abgegeben. Im Anschluss wurde ein formelles Markterkundungsverfahren nach Vorgaben der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 über alle Adressen des Gemeindegebiets durchgeführt und alle eingehenden Netzbetreibermeldungen ausgewertet. Als Ergebnis wurde hierbei festgestellt, dass nach Gigabit-Richtlinie 2.0 261 Adressen förderfähig ausgebaut werden könnten. Die Gesamtausgaben (Gesamtsumme nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell) werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten des Projektträgers überschlägig automatisch berechnet. Das Förderportal des Projektträgers ermittelt auf Basis der Anzahl der förderfähigen Adressen auf diese Weise überschlägig Gesamtausgaben in Höhe von 2.349.000,00 Euro, das entspricht 9.000 € je Adresse. Für die Gemeinde Rattenberg werden die automatisch berechneten Gesamtausgaben für die Antragsstellung zugrunde gelegt. Die Festsetzung der Zuwendung erfolgt vorläufig. Die Festsetzung der endgültigen Zuwendung erfolgt nach dem Antrag in abschließender Höhe auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses. Dies ergibt folgende Finanzierungsanteile: Der voraussichtliche Fördersatz des Bundes beträgt 50 %, also 1.174.500,00 Euro. Der voraussichtliche Zielfördersatz der Kofinanzierung (Bayern) beträgt 90 % aufgrund der Einstufung der Gemeinde Rattenberg in die Gebietskategorie des LEP Bayern als „Allgemeiner ländlicher Raum“ und „Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“. Dies entspricht einer Fördersumme von 939.600,00 Euro. Der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde beträgt 10%, also 234.900,00 Euro. Der Gemeinderat beschloss, den Förderantrag des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 stellen und anschließend in das Ausschreibungsverfahren einsteigen zu wollen.
In der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass gesetzliche Regelungen in der derzeitigen Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rattenberg bereits veraltet sind. Aus diesem Grund wurde diese nach der neuen Mustersatzung überarbeitet und neu erstellt. Die neu ausgearbeitet Satzung wurde dem Gemeinderat vorgestellt und anschließend beschlossen.
Aus der Bevölkerung kam der Vorschlag einer Gemeindebücherei. Diese gibt es seit kurzer Zeit in der Nachbargemeinde Konzell. Eine Umsetzung ist derzeit aber sowohl personell als auch räumlich schwierig. Aus diesem Grund wurde angedacht alternativ eine Bücher-Tausch-Ecke oder ein ähnliches Projekt zum Beispiel in einer 72-Stunden-Aktion umzusetzen.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.