Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026
Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass die nächste Sitzung am 23.07.2026 um 19.30 Uhr stattfindet. Außerdem gab er folgende Termine bekannt:
22.06.2026 150 Jahre FF Elisabethszell
24.06.2026 Firmung
26.-29.06.2026 Heimatfest und 60 Jahre DJK Rattenberg
29.06.2026 150 Jahre FF Wolfersdorf
06.07.2026 100+1 Jahre KLJB Konzell
11.07.2026 75 Jahre Edelweißschützen Moosbach
13.07.2026 150 Jahre FF Gschwendt
20.07.2026 150 Jahre FF Parkstetten
26.07.2026 Blaulichttag der FF Rattenberg
Danach informierte er den Gemeinderat, dass die Verursacherin für die Beschädigungen am Sportplatz durch einen Hinweis aus der Bevölkerung und einer Anzeige der Gemeinde Rattenberg bei der Polizei ausfindig gemacht werden konnte. Die Kosten für die Reparaturarbeiten wurden daraufhin von der Beschuldigten übernommen. Er verwies darauf, dass Vandalismus auch in Zukunft nicht geduldet und zur Anzeige gebracht wird.
Zudem informierte der 1. Bürgermeister über den Sachstand der Brunnenbohrung zur Befüllung der Zisterne am Festplatz. Diese wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben und dem Landratsamt Straubing-Bogen zur Genehmigung vorgelegt.
Der 1. Bürgermeister stellte die Defizitkostenabrechnung des Kindergartens St. Nikolaus vor. Hierbei ergab sich für das Jahr 2025 ein Gesamtdefizit in Höhe von 15.451,74 Euro, wovon die Pfarrgemeinde 20 % und die Gemeinde Rattenberg 80 % (= 12.361,39 Euro) trägt. Da die Gemeinde bereits eine Vorauszahlung in Höhe von 46.000,00 Euro getätigt hat, wurde der Unterschiedsbetrag über 33.638,61 Euro als Vorauszahlung in von der Katholischen Kirchenstiftung in das Kalenderjahr 2026 übertragen.
Der Antrag auf Einrichtung eines Wasserausschusses wurde mehrheitlich abgelehnt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt gab der Gemeinderat sein Einvernehmen zu einem Bauantrag.
Der 1. Bürgermeister stellte dem Gemeinderat den endgültigen Entwurf zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Siegersdorf vor, welcher bereits mit den zuständigen Führungskräften vor Ort abgestimmt wurde. Er enthält alle notwendigen Maßnahmen, um die Förderung für die Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges in Anspruch nehmen zu können. Außerdem wurde auf eine UVV-gerechte Umsetzung geachtet, soweit dies bei den gegebenen Platzverhältnissen und dem bestehenden Bauwerk möglich war. Der Plan wurde zusätzlich um eine Absauganlage ergänzt. Der Gemeinderat befürwortete den Planentwurf und will diesen zur Genehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Der 1. Bürgermeister berichtete dem Gemeinderat von der Besichtigung des Prünstlingweges in Untergschwandt und der damit verbundenen Stellungnahme des Sachgebietes Verkehrswesen des Landratsamtes Straubing-Bogen.
Da sich die Verkehrsbedeutung des Prünstlingweges nach Aussage des Landratsamtes Straubing-Bogen zum Teil wesentlich geändert hat, wurde eine Umwidmung zur Ortsstraße empfohlen. Die Tiefbauverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Teil des Weges die Merkmale einer ausgebauten Straße erfüllt. In diesem Bereich wird die Gemeinde Rattenberg Straßenbaulastträger. Im weiteren Verlauf Richtung Hammersdorf erfüllt der Weg nicht die Kriterien eines ausgebauten Feld- und Waldweges, die Straßenbaulast liegt in diesem Bereich bei den An- und Hinterliegern. Durch die Umstufung zur Ortsstraße entsteht keine automatische Pflicht der Gemeinde zum Ausbau der Straße. Die Gemeinde muss nur dann tätig werden (räumen, streuen, sichern), wenn dies zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich ist. Winterdienst und Verkehrssicherung richten sich nach Bedeutung, Verkehrsaufkommen und Gefährlichkeit des jeweiligen Straßenabschnitts. Im konkreten Fall sieht die Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde nicht verpflichtet, den betreffenden Bereich zu beleuchten, zu räumen oder zu streuen, weil es keine Wendemöglichkeiten für Räumfahrzeuge gibt, Standorte für Straßenlaternen fehlen, nur wenige Anwesen betroffen sind und der Aufwand daher als unzumutbar angesehen wird.
In der Gemeinderatssitzung am 16.04.2026 hat der Gemeinderat die Sanierung der Ringstraße auf die notwenigen Arbeiten beim Kanal und der Straßensanierung begrenzt. Rücksprache mit dem Wasserwart und dem Ingenieurbüro wäre es jedoch sinnvoll zudem die bereits in die Jahre gekommene Wasserleitung doch ein die Baumaßnahme mit einzubeziehen. Auch diese ist bereits sehr reparaturanfällig. Zudem verläuft ein Teil der Wasserleitung über private Grundstücke, welche deshalb nur schwer zugänglich ist. Außerdem müssen die Hausanschlussschieber bis auf wenige Ausnahmen repariert oder erneuert werden. Da hierfür viele Baugruben benötigt werden, würde die bereits nicht mehr so gut erhaltene Asphaltdecke noch mehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Erneuerung der Deckschicht wäre deshalb ratsam. Um die Umsetzung dieser Maßnahmen realisieren zu können, müsste die Gemeinde Rattenberg nach Kostenschätzung ca. 400.000 Euro netto mehr investieren. Dies stellt keine kleine Summe für die Gemeinde Rattenberg dar, jedoch ist es sinnvoll alle unterirdischen Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen, da sonst in den kommenden Jahren bei Rohrbrüchen oder anderen Komplikationen unerwartete Ausgaben auftreten können und eine separate Sanierung wesentlich Mehrkosten mit sich bringt. Um einen größeren Bieterkreis anzusprechen und um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben, kann die Maßnahme auch in mehreren Bauabschnitten über zwei Jahre durchgeführt werden.
Ein Antrag auf Zuschuss zur Kinderfeuerwehr wurde erneut bestätigt, ebenso wie der Antrag auf Erlass der Platzmiete beim diesjährigen Heimat- und Gründungsfest. Eine Spende zur Renovierung der evangelischen Erlöserkirche in Bogen hingegen lehnte der Gemeinderat ab.
Im Anschluss beschloss der Gemeinderat dem bisherigen Bürgermeister Dieter Schröfl, die Würde des „Altbürgermeisters“ verleihen zu wollen.
Die vorläufigen (Sitzungs-)Termine für das restliche Jahr 2026 wurden festgelegt:
23.07.2026
10.09.2026
08.10.2026
12.11.2026
10.12.2026
Die Bürgerversammlung ist am 29.10.2026 terminiert. Die Jahresabschlussfeier soll am 17.12.2026 stattfinden.
Es wurden keine Wünsche oder Anträge vorgebracht, welche in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.
