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Veröffentlicht am: 24.07.2026

Gemeinderatssitzung vom 23.07.2026

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 10.09.2026 um 19.30 Uhr stattfindet. Außerdem gab er folgende Termine bekannt:

26.07.2026        Blaulichttag der FF Rattenberg

27.07.2026       Tag der Gemeinden beim Jacobimarkt in Haselbach

01.08.2026       850. Bauernmarkt

03.08.2026       Tag der Gemeinden beim Heimatfest in Kollnburg

06.08.2026       Betriebsausflug (Rathaus ganztägig geschlossen)

01.10.2026       Gemeinderatssitzung (Terminänderung)

Zudem informierte er den Gemeinderat über den Sachstand zur Bauleitplanung „Freiflächen-PV-Anlage Irlmühl“. Hier informierte das Planungsbüro die Gemeinde mit einem Schreiben über die weitere Verzögerung der Planungen, da aus naturschutzfachlicher Sicht noch größere Änderungen vorgenommen werden müssen. Hierfür bedarf es weiterer Abklärungen, welche noch etwas Zeit in Anspruch nehmen werden.

Am Dienstag, den 21.07.2026 fand eine öffentliche Bauausschusssitzung statt. Auf Antrag besichtigte der Bauausschuss den Bereich beim Trainingsplatz, wo die Aufstellung von Sitzgelegenheiten gewünscht wurde. Man war sich einig, Sitzgelegenheiten nach dem Vorbild des Pausenhofes der Grund- und Mittelschule Rattenberg auf einer Länge von ca. 10 m aufstellen zu wollen. Der Gemeinderat besichtigte auf wiederholten Antrag den Bewirtschaftungsraum des Leichenhauses. Man sah hier bis auf eine Schachtabdeckung keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Schachtabdeckung soll aus Gründen des Arbeitsschutzes angepasst werden, sodass keine Verletzungsgefahr mehr besteht. Auch besichtigte der Bauausschuss wiederholt die Garage in Dorfplatz 9, welche dem OGV zur Verwendung überlassen wurde. Es ging um den abfallenden Putz an den Seitenwänden. Diese wurden bereits im November 2025 besichtigt. Da hier eine Reparatur aus wettertechnischen Gründen jedoch nicht mehr möglich war, fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Reparaturarbeiten im Sommer 2026 durchführen zu lassen. Dies soll nun in Angriff genommen werden.

Der 1. Bürgermeister stellte die ersten vorläufigen Pläne zur zukünftigen Gestaltung des Dorfplatzes vor. Ziel ist es, die vorhandenen Parkflächen und Straßen durch entsprechende Markierungen übersichtlicher zu gestalten sowie zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen. Darüber hinaus soll durch eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer die Verfügbarkeit der Stellplätze verbessert werden. Park- und Halteverbote sollen künftig Behinderungen des fließenden Verkehrs vermeiden. Vor dem Rathaus ist die bereits geplante Errichtung eines Fahrradständers vorgesehen, gegebenenfalls ergänzt durch eine Lademöglichkeit für E-Bikes. Außerdem soll das dortige Beet neu und pflegeleichter gestaltet werden. Als Ersatz für den teilweise durch den Buchsbaumzünsler geschädigten Buchs ist ein Fallschutz vorgesehen. Entsprechende Angebote und konkrete Gestaltungsvorschläge werden derzeit erarbeitet. Damit das Kriegerdenkmal nicht immer durch parkende Autos verdeckt wird und die Straßenführung deutlicher zur Geltung kommt, soll das Kriegerdenkmal durch eine Plattform erweitert werden. Hier soll es im Sommer eine Sitzgelegenheit geben, im Winter ziert der jährliche Christbaum das Podest. Detaillierte Planungen liegen derzeit noch nicht vor. Der Gemeinderat begrüßte die vorgestellten Ideen und sprach sich einstimmig dafür aus, die weiteren Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Im Anschluss erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu drei eingereichten Bauanträgen.

An der Hundesteuersatzung mussten redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden. Im Gemeinderat diskutierte man gleichzeitig eine Erhöhung des Steuersatzes und beschloss folgende Satzungsänderung:

 

„2. Satzungzur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

§ 1

Änderung von Vorschriften

 

(1) § 2 erhält folgende Fassung:

„§2
Steuerfreiheit

Steuerfrei ist das Halten von

1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von

a) Hunden in Tierhandlungen,

b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden, notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden,

2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,

3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,

4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,

5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden,

6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,

7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,

8. Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor beziehungsweise Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen,

9. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.“

 

(2) § 5 erhält folgende Fassung:

 

„§ 5

Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt für jeden Hund                                                                       30,00 Euro.

 

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.“

 

(3) § 10 erhält folgende Fassung:

„§ 10

Fälligkeit der Steuer

Die Steuerschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.“

 

In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Zudem entschloss sich der Gemeinderat, zukünftig auch überdachte Terrassen, Balkone und Loggien als beitragspflichtig anzusehen, sofern sie den baurechtlichen Begriff eines Gebäudes erfüllen.

 

Der Gemeinderat beschloss zudem, entsprechend der Beseitigungsgebühr der Stadt Bogen und der vorliegenden Rechnung der Firma Kermer, Zandt über die Höhe der Abfuhrkosten und der  Gesamtbeseitigungsgebühren für Fäkalschlamm ab  2025.

Fäkalschlamm

Abfuhr netto

Abfuhr brutto

Verw.Geb. Abnahme

Gesamt

1

145,00

172,55

15,77

188,32

2

145,00

172,55

31,54

204,09

2,5

145,00

172,55

39,43

211,98

3

145,00

172,55

47,31

219,86

4

165,00

196,35

63,08

259,43

5

165,00

196,35

78,85

275,20

6

165,00

196,35

94,62

290,97

7

165,00

196,35

110,39

306,74

8

188,00

223,72

126,16

349,88

26

611,00

727,09

410,02

1137,11

 

Bei Fäkalschlammentsorgung außerhalb der turnusgemäßen Abfuhr richten sich die Abfuhrkosten nach den der Fa. Kermer in Rechnung gestellten Kosten (Mehrpreis wegen Einzelabfuhr).

Der Gemeinderat stimmte danach der Möglichkeit zu, die leerstehenden Räumlichkeiten in Dorfplatz 9 vorübergehend für Ausstellungen zu vermieten und beschloss eine Zuwendung an die DJK Rattenberg in Höhe von ca. 1.400 Euro zur Beschaffung neuer Tore für den Trainingsplatz.

Im Gemeinderat wurde angeregt, die gemeindliche Friedhofssatzung zu überdenken und eventuell offener im Hinblick auf die Grabgestaltung zu reagieren. Hier versuchen die Angehörigen der Verstorbenen den Pflegeaufwand für die Gräber so gering wie möglich zu halten. Da es aber in der Friedhofssatzung einige Einschränkungen gibt, wird man gerne auch mal erfinderisch. Die Verwaltung wird sich mit der Thematik auseinandersetzen und Vorschläge vorbereiten.

Die Nachfrage zum Sachstand der Umsetzung der Ökokontofläche ergab, dass diese bereits im Gange ist. Die benötigten Bäume sollen im Herbst gepflanzt werden, das Saatgut wird derzeit beschafft. Mit der Umsetzung betraut wurde der Landschaftspflegeverband.

Außerdem ergab die Nachfrage nach dem Sachstand zur Brunnenbohrung am Festplatz, dass der Antrag hierzu noch beim Landratsamt Straubing-Bogen in Bearbeitung ist.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.