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Veröffentlicht am: 11.09.2026

Gemeinderatssitzung vom 27.10.2026

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 12.11.2026 um 19.00 Uhr stattfindet. Außerdem gab er folgende Termine bekannt.

29.10.2026       Bürgerversammlung im Gasthaus „Wies-Wirt“

13.11.2026       Pflanzkurs OGV auf der Ökokontofläche Auwies

28.11.2026       Dorfweihnacht ab 17:00 Uhr

29.11.2026       Nikolausmarkt ab 9:00 Uhr

Außerdem verwies er darauf, dass ab sofort bis 05.02.2027 die Beantragung des Regionalbudgets für Kleinprojekte bis zu einer Projektsumme von 20.000 Euro bei der ILE nord23 möglich ist. Die geförderten Kleinprojekte können bis zu einer Höhe von maximal 80 % gefördert werden.

Im Anschluss berichtete er, dass Robert Meier aus Stockmühle als neuer Mitarbeiter im Bauhof eingestellt wurde. Er soll künftig den Bauhof unterstützen, da hier in absehbarer Zeit Mitarbeiter in den Ruhestand versetzt werden.

Zudem informierte er den Gemeinderat, dass die Umbaumaßnahmen in der Turnhalle der Grund- und Mittelschule abgeschlossen sind. Diese mussten zur Unfallverhütung an den bestehenden Heizkörpern vorgenommen werden. Die Turnhalle ist nun wieder wie gewohnt benutzbar.

Danach erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen bzw. seine Zustimmungen zu zwei Bauanträgen.

Bei einer rechtlichen Überprüfung der gemeindlichen Wasserabgabesatzung ist aufgefallen, dass das Versorgungsgebiet für die Wasserversorgung der Gemeinde Rattenberg nicht begrenzt ist. Jedoch ist es für die Gemeinde Rattenberg finanziell und technisch unmöglich, weiter entfernte Ortsteile an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Aus diesem Grund musste das Versorgungsgebiet der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Rattenberg genauer definiert werden. Der Gemeinderat beschloss aus diesem Grund die 1. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung und die 2. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung. Beide Satzungsänderungen sind auf der Homepage der Gemeinde Rattenberg unter https://www.rattenberg.de/rathaus/bekanntmachungen-satzungen/satzungen abrufbar.

Auch stand das weitere Vorgehen zur Bauleitplanung „Freiflächen-PV-Anlage Irlmühl“ auf der Tagesordnung. Hier mussten nach der erfolgten förmlichen Auslegung die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abgewogen werden. Da sich aus diesem Grund wesentliche Änderungen zu den bisherigen Planunterlagen ergaben, muss eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden durchgeführt werden. Der Gemeinderat billigte die neuen Planentwürfe und beschloss die Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.09.2026 hat der Gemeinderat den Bürgerantrag zum Thema „Förderprogramm für Regenwassernutzung“ für zulässig erklärt. Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Gemeinderat Rattenberg verpflichtet, die Angelegenheit innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Im Rahmen der bisherigen Beratungen wurde diskutiert, ob die Einführung eines kommunalen Förderprogramms für Regenwassernutzung tatsächlich erforderlich ist oder ob vielmehr an das Umweltbewusstsein und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert werden sollte. Durch den Bau einer Regenwasserzisterne kann nicht nur die gemeindliche Trinkwasserversorgung entlastet, sondern auch der private Wasserverbrauch reduziert werden. Insbesondere bei der Bewässerung von Gartenflächen lassen sich dadurch langfristig Kosten einsparen. Darüber hinaus kann das gesammelte Regenwasser beispielsweise auch zur Befüllung eines Pools genutzt werden. Im Gemeinderat bestand grundsätzlich Einigkeit darüber, dass eine mögliche finanzielle Förderung lediglich einen zusätzlichen Anreiz für die Errichtung einer Regenwasserzisterne darstellen sollte. Die Entscheidung für eine solche Anlage sollte jedoch in erster Linie aus Gründen des Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Trinkwasser getroffen werden. Ein kommunaler Zuschuss wäre somit weniger als maßgeblicher wirtschaftlicher Beweggrund, sondern vielmehr als freiwillige Anerkennung und Unterstützung eines umweltbewussten Handelns der Bürgerinnen und Bürger zu verstehen. Außerdem ging die Tendenz zur Förderung nur in Richtung Neubauförderung, einen Umbau von bestehenden Behältnissen zu einer Regenwasserzisterne zu fördern, schloss man im Gemeinderat eher aus. Da die Verpflichtung zum Bau von Regenwasserzisternen in zukünftigen Bebauungsplänen aufgenommen werden soll, stellte sich auch die Frage nach der Gleichberechtigung, wenn einerseits für Neubauten eine Verpflichtung ohne Förderung bestehen, andererseits versäumte Nachhaltigkeit durch eine gemeindliche Förderung mit Haushaltsmitteln für die Wasserversorgung finanziell unterstützt werden soll. Auch wurde das Thema der Grauwassernutzung in die Diskussion eingebracht. Generell war man sich einig, dass Wassersparen in Form von Regenwassernutzung ein unumgänglicher Weg zur Ressourcenschonung ist. Der Gemeinderat beschloss die Ausarbeitung einer möglichen Förderrichtlinie für den Bau von Zisternen und will sich danach mit dem konkreten Entwurf auseinandersetzen.

Bereits im Rahmen der Vorstellung des Wasserstrukturkonzepts für die Gemeinde Rattenberg wurde die Möglichkeit einer zusätzlichen Versorgung des Hochbehälters Rattenberg (Liebenberg) durch einen Anschluss an die Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) in Betracht gezogen. Aufgrund der zunehmend rückläufigen Quellschüttungen sowie der bestehenden Unsicherheit hinsichtlich der langfristigen Ausweisung und Sicherung der erforderlichen Wasserschutzgebiete gewinnt die Schaffung einer zusätzlichen Versorgungsmöglichkeit immer mehr an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund erachtet der Gemeinderat Rattenberg einen zusätzlichen Anschluss an die Wasserversorgung Bayerischer Wald im Ortsteil Baumgarten als unumgänglich, um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde langfristig sicherzustellen und die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Für den Anschluss an die Wasserversorgung Bayerischer Wald fallen für die Gemeinde Rattenberg einmalige Anschlusskosten in Höhe von 25.000 Euro an. Hinzu kommen die Kosten für den Bau einer zusätzlichen Versorgungsleitung vom Ortsteil Baumgarten zum Hochbehälter Liebenberg, die derzeit auf rund 1,5 Mio. Euro geschätzt werden. Der Gemeinderat sprach sich für die Antragstellung bei der Wasserversorgung Bayerischer Wald aus.

Im Anschluss bestätigte der Gemeinderat den neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neurandsberg.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u. a. folgende Vorteile: Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird. Bereits bei der letzten Strombeschaffung hat sich die Gemeinde Rattenberg an einer Bündelausschreibung beteiligt. Bei diesem Beschaffungsmodell wird der Strombedarf mehrerer Kommunen gebündelt und zu einem festen Strompreis für den gesamten Vertragszeitraum ausgeschrieben. Zudem bietet der vereinbarte Festpreis eine hohe Planungssicherheit für die gemeindlichen Haushaltsmittel. Ein Nachteil dieses Beschaffungsmodells besteht jedoch darin, dass der erzielte Strompreis maßgeblich von der jeweiligen Marktsituation zum Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. der Preisfestlegung abhängt. Erfolgt die Beschaffung während einer Phase hoher Strompreise, kann dies dazu führen, dass die Gemeinde über die gesamte Vertragslaufzeit an einen vergleichsweisen hohen Strompreis gebunden ist. Von zwischenzeitlich sinkenden Marktpreisen kann die Gemeinde in diesem Fall nicht profitieren. Eine Alternative hierzu stellt die sogenannte Tranchenbeschaffung dar. Bei diesem Modell wird die benötigte Strommenge nicht zu einem einzigen Zeitpunkt, sondern in mehreren Teilmengen zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft. Dadurch werden die jeweiligen Marktpreise über einen längeren Zeitraum berücksichtigt und das Risiko eines ungünstigen einmaligen Beschaffungszeitpunkts deutlich reduziert. Ziel der Tranchenbeschaffung ist es, langfristig einen möglichst ausgewogenen, durchschnittlichen Strompreis zu erzielen und starke Preisschwankungen einzelner Beschaffungszeitpunkte abzufedern. Während bei einer klassischen Festpreisbeschaffung sowohl besonders günstige als auch besonders ungünstige Einkaufspreise möglich sind, führt die Tranchenbeschaffung tendenziell zu einer Glättung der Beschaffungskosten. Dabei steht nicht die Erzielung des niedrigstmöglichen Strompreises im Vordergrund, sondern vielmehr eine langfristig stabile und wirtschaftlich kalkulierbare Strombeschaffung. Allerdings kann auch bei diesem Modell nicht ausgeschlossen werden, dass die Strompreise während des Beschaffungszeitraums steigen und dadurch höhere Kosten entstehen. Der Gemeinderat sprach sich für dieses Modell der Strombeschaffung für die Jahre 2028 und 2029 aus.

Der Kreisjugendring hat der DJK Rattenberg eine Jugendförderung für das Skilager in Hinterstoder vom 01.01. – 05.01.2026 in Höhe von 1.568,00 Euro bewilligt und bittet die Gemeinde Rattenberg ebenfalls einen Zuschuss zu gewähren. Der Ausflug wird von der Gemeinde Rattenberg gemäß den neuen Förderrichtlinien und den neuen Fördersätzen mit 4,00 Euro je Übernachtung für jeden jugendlichen Teilnehmer aus Rattenberg und die hierfür anerkannten Betreuer (pro 5 Jugendlichen 1 Betreuer) bezuschusst. Die Gemeinde Rattenberg gewährt bei 21 Teilnehmern aus Rattenberg unter 27 Jahren und 5 Betreuern eine Zuwendung in Höhe von 416,00 Euro für das Skilager in Hinterstoder.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, eine Gastspielveranstaltung des Kulturmobils in der Gemeinde Rattenberg für das Jahr 2027 zu beantragen. Das Kulturmobil ist auch im kommenden Jahr wieder mit zwei interessanten Theateraufführungen im Landkreis unterwegs. Der Erste Bürgermeister wurde gebeten, sich um eine entsprechende Bewerbung bzw. Antragstellung zu kümmern.

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle einige Regionen aus dem Rennen genommen wurden. Die Region Niederbayern kommt aber weiterhin für ein mögliches Endlager in Betracht. Die entsprechende aktuelle Karte der Bundesgesellschaft für Endlagerung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://navigator.bge.de/phase-i-schritt-2/der-weg-zu-den-standortregionen.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.